Suchtprävention

Ich glaube, mein Freund nimmt Drogen, kann ich ihm helfen? Mein Kind isst nicht mehr richtig, was kann ich tun? Diese leider stets aktuellenFragen werden Mitschülern, Lehrkräften von Eltern immer wieder gestellt. Das Frauenlob-Gymnasium hat ein Konzept und Hilfesystem entwickelt, das die Schülerschaft in Fragen der Suchtproblematik (Rauchen, Drogen, Essstörung) unterstützen soll.
Der sachgerechte Umgang mit der Suchtgefährdung in der Schule gehört zu den Aufgaben aller Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere zählt er zum Anforderungsprofil der Beratungslehrer und -lehrerinnen für Suchtprävention. Die Beratungstätigkeit und die Organisation suchtvorbeugender Projekte am Frauenlob-Gymnasium wird am FLG derzeit von Frau Berthold und Frau Weber übernommen. Diese Lehrkräfte stehen bei Fragen zur Suchtvorbeugung Schülerinnen und Schülern, Eltern und Erziehungsberechtigten und Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung und übernehmen in problematischen Fällen Beratungs- und Vermittlungsfunktionen.
Zu den suchtvorbeugenden Projekten am Frauenlob-Gymnasium zählen bereits:
- Projekt „Soziales Lernen“
- Projekt „Streitschlichtung“
- Vortrag von und Gespräch mit Vertretern der Deutschen Herzstiftung zur Auswirkung des Rauchens auf das Herz in allen 7. Klassen
- Elternabende zum Thema Suchtprävention
- Dreitätiges Drogenpräventionsprojekt in den 8. Klassen in Zusammenarbeit mit der Theatergruppe RequiSit
- Sportveranstaltungen mit dem Ziel, das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler zu stärken
- Kooperation mit der Polizei zum Thema „Alkohol, Drogen und Führerschein“ für die Oberstufe
- Präventionstag zum Thema Essstörungen in der späten Unter- /frühen Mittelstufe

Darüber hinaus folgt das FLG bei durch Drogenkonsum auffällig gewordenen Schülerinnen und Schülern einem „Stufenplan“. Dieser „Stufenplan“ wurde in Zusammenarbeit mit der Jugend- und Drogenberatungsstelle „Brücke“ in Mainz zusätzlich zu den bestehenden suchtvorbeugenden Maßnahmen erarbeitet und stellt eine schriftliche Vereinbarung zum Umgang mit suchtgefährdeten Schülerinnen und Schülern am FLG dar.
Ziel dieser Vereinbarung ist es, Schülerinnen und Schüler über die Folgen des Drogenmissbrauchs und die Gefahren der Sucht zu informieren, Suchtgefährdung vorzubeugen und bereits suchtgefährdeten und abhängigen Schülerinnen und Schülern schnellstmöglich ein geeignetes und gezieltes Hilfsangebot – unter anderem in Kooepration mit der „Brücke“ - zu unterbreiten und ihnen den Weg in ein von Drogen unabhängiges Leben zu weisen. Die Vereinbarung stellt außerdem einen Schutz nicht betroffener Schülerinnen und Schüler dar.
Die Vorgehensweise folgt dem Grundsatz „Hilfe vor Strafe“, d.h. es geht primär darum, Hilfen anzubieten, die Ursachen der Sucht zu erkennen und die Schülerin oder den Schüler an entsprechende Beratungsstellen zu vermitteln, in denen das bestehende Problem durch geeignete therapeutische Maßnahmen bearbeitet wird.